Nutzung von WhatsApp in der Schule

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WhatsApp ist eine App des amerikanischen Unternehmens Facebook und damit ein Anbieter aus einem sog. Drittland (lt. DSGVO).

Ist die Nutzung von WhatsApp gestattet?

Nein, bei der Kommunikation mit Kolleg*innen und Schüler*innen ist der Messenger WhatsApp in einigen Bundesländern untersagt. Der Einsatz kann in Berlin sogar zu einer Abmahnung führen (Quelle [02.2019] und Auskunft SenBJF v. 11.01.21).

Welche Alternativen gibt es?

Es gibt diverse Schulmessenger, welche die Kommunikation über Textnachrichten und teilweise auch mit Telefonaten und Videochats ermöglichen. Hier eine Übersicht.

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Foto von Sigmund auf Unsplash

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Stand: Februar 2021

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