WhatsApp ist eine App des amerikanischen Unternehmens Facebook und damit ein Anbieter aus einem sog. Drittland (lt. DSGVO).
Nein, bei der Kommunikation mit Kolleg*innen und Schüler*innen ist der Messenger WhatsApp in einigen Bundesländern untersagt. Der Einsatz kann in Berlin sogar zu einer Abmahnung führen (Quelle [02.2019] und Auskunft SenBJF v. 11.01.21).
Es gibt diverse Schulmessenger, welche die Kommunikation über Textnachrichten und teilweise auch mit Telefonaten und Videochats ermöglichen. Hier eine Übersicht.
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Stand: Februar 2021