Gefährdung – rücksichtsloses Handeln im Straßenverkehr

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Dass eine Gefährdung im Straßenverkehr ein strafbares Handeln ist, dürfte jedem von uns bewusst sein. Wir klären an der Stelle allerdings, was eine Gefährdung eigentlich ausmacht, wie hoch eine Strafe ausfallen kann und wo der Unterschied zwischen einer Gefährdung und Behinderung liegt.

Was bedeutet eine Gefährdung auf der Straße?

Eine Gefährdung im Straßenverkehr liegt vor, wenn eine Person das Leben eines anderen Menschen gefährdet. Gefährdung auf der Straße kann aber per Definition auch bedeuten, dass eine Gefährdung eines bedeutenden Gegenstandes vorliegt. Bedeutend heißt in dem Fall meist um die 1.300 Euro Wert aufwärts (§ 315c StGB).

Wissenswert: Wer schon einmal ein kleines Knöllchen bekommen hat, bei dem lag in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Eine Gefährdung auf der Straße zählt nicht zu den Ordnungswidrigkeiten, sondern geht darüber hinaus. Strafen für Gefährdungen sind daher in der Regel auch deutlich härter.

Was sind übliche Gefährdungen im Straßenverkehr?

Zu den häufigsten und bekanntesten Gefährdungen, die im Straßenverkehr auftreten können, zählen unter anderem:

  • falsches Überholen
  • Nichtbeachtung der Vorfahrtregeln
  • falsches Heranfahren an einen Zebrastreifen
  • zu schnelles Heranfahren an bestimmten Stellen, wie Kreuzungen
  • fahren auf der falschen Fahrbahn
  • auf nicht erlaubten Straßen wenden oder rückwärts fahren
  • fehlendes Warndreieck an Unfallstellen

Wie passieren solche Dinge? Auch dafür hat der Gesetzgeber eine Definition, denn meistens gibt es für derartige Gefährdungen Ursachen. Dazu zählen:

  • Alkohol
  • Drogen
  • psychische Probleme
  • physische Probleme (wie Sekundenschlaf)

Natürlich gibt es nicht immer so eindeutige Ursachen, weshalb Verkehrsteilnehmer die besagten „sieben Todsünden des Straßenverkehrs“ unterstützen. Auch ein schlichtweg beabsichtigtes rücksichtsloses Handeln führt zu diesen Gefährdungen.

Wie hoch kann eine Strafe bei Gefährdung im Straßenverkehr ausfallen?

Per Gesetz kann eine Gefährdung auf der Straße mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Freiheitsstrafe kann dabei je nach Schweregrad bei bis zu fünf Jahren Haft liegen.

Wenn Verkehrsteilnehmer nach einer Gefährdung ein Bußgeld erhalten, bekommen sie einen Bußgeldbescheid. Gleichzeitig sind in diesem Bescheid auch Punkte oder ein Fahrverbot gelistet.

Wissenswert: Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.

Wenn kein einfacher Bußgeldbescheid beim Fahrzeughalter eintrudelt, dann kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Klage gegen den Fahrer erhebt. Häufig ist es allerdings so, dass „Ersttäter“ meist „nur“ einen Entzug der Fahrerlaubnis erhalten. Eventuelle Vorstrafen können hierbei eine große Rolle spielen und über Bußgeld, Fahrerlaubnisentzug oder eben Freiheitsstrafe entscheiden. Das gilt vor allem, wenn durch die Gefährdung auf der Straße eine andere Person zu Tode kam. In diesem Fall wird in der Regel vom Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhangen.

Gefährdung vs. Behinderung – wo liegen die Unterschiede?

Im Vergleich zu einer Gefährdung wird eine Behinderung im Straßenverkehr weniger hart bestraft. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied?

  • Behinderung: Wenn ein Fahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer räumlich bzw. in seiner Bewegungsfreiheit beeinträchtigt, dann liegt eine Behinderung vor. Das könnte beispielsweise ein Auto sein, das auf dem Fahrradstreifen parkt und der Fahrradfahrer somit behindert wird, den Fahrradstreifen zu nutzen.
  • Gefährdung: Eine Gefährdung wiederum gefährdet andere Personen und schränkt sie nicht nur ein. Wenn also eine Gefahr für Eigentum oder eine Person besteht, dann kann es eine Gefährdung darstellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrer ein Überholmanöver falsch einschätzt. Da ein Überholen grundlegend auch nicht notwendig ist, könnte je nach Situation sogar von einer rücksichtslosen Gefährdung ausgegangen werden.

Fahrer können es drehen und wenden, wie sie wollen – eines ist sicher: Im Straßenverkehr sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten und eigensüchtiges sowie dadurch gefährdendes Verhalten vermeiden. Sollten Fahrer dennoch der Ansicht sein, dass ihnen durch einen Bescheid oder eine Klage Unrecht getan wurde, ist es möglich, dagegen Einspruch einzulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeldkataloge.de/gefaehrdung/.

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